Immer mehr Hausbesitzer möchten ihr Haus sanieren, um das gesundheitliches Risiko durch Asbest zu reduzieren.

Wenn Sie Ihr Asbestdach oder Ihre Fassade sanieren möchten, dürfen die Arbeiten nur unter der TRGS 519 durchgeführt werden. In dieser Verordnung sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen, sowie deren Entsorgung definiert.

Da jede Asbestsanierung der Anmelde- und Mitteilungspflicht bei dem zuständigen Regierungspräsidium, Staatl. Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der zuständigen Bau BG unterliegt, übernehmen wir gerne für Sie den gesamten behördlichen Schriftverkehr.

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